- Haushaltsplan
- 1. Begriff: H. der öffentlichen Haushalte (⇡ Budget, ⇡ Etat) ist eine systematische Zusammenstellung der für den vorher festgelegten Zeitraum (Haushaltsperiode) geplanten und vollzugsverbindlichen Ausgabeansätze und der vorausgeschätzten Einnahmen eines öffentlichen Gemeinwesens.- 2. Wichtigste Formen in der Bundesrepublik Deutschland: (1) H. des Bundes (⇡ Bundeshaushalt); (2) H. der Länder; (3) H. der Gemeinden, die in etwas anderer Form vorgelegt werden (⇡ Haushaltssatzung).- 3. Zweck: Der H. dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben im Bewilligungszeitraum (meist 1. Januar bis 31. Dezember); er ist Grundlage für eine rationale Haushalts- und Wirtschaftsführung.- 4. Bedeutung: Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen ⇡ Gleichgewichts Rechnung zu tragen; in demokratischen Staaten ist der H. als aussagehaltigster Beweis für die von der regierenden Mehrheit verfolgte Politik anzusehen.- Vgl. auch ⇡ Haushaltsgrundsätze, ⇡ Haushaltsfunktionen, ⇡ Haushaltssystematik, ⇡ Haushaltskreislauf.
Lexikon der Economics. 2013.